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Klage des Gerhard Langen ./. die Witwe Ratsherr Dietrich Körler, geb. Anna Averhagen. Die Beklagte stirbt 1644; den Prozess setzen fort ihre Kinder a. Henrich Körler, b. Anna, Witwe Henrich Soens, c. Katharina, Frau Henrich Soens, d. Maria, Frau des fürstlichen Rentmeisters Johan Schmidt in Ahaus, sowie 1645 der Sohn des Henrich Soens, welche durch ihre Vormünder Bernard Huge und Henrich zur Möllen vertreten werden. Henrich Langen, der Fastnacht 1615 starb, hatte 3 Kinder: den Kläger, Elsa Langen, jetzt Frau Melchior Provesting, und Klara Langen. Über sein Vermögen wurde das Diskussionsverfahren eröffnet; es blieben für die Kinder 566 Thaler übrig. Dieses Kapital wurde nach Behauptung des Klägers dem Wilhelm Schmitt in Gotha als Darlehen ohne Sicherheit von seinem und seiner Schwestern Vormündern, dem + Dietrich Körler und dem Kramergildemeister Christoffer Schmedding senior gegeben. I.J. 1636 hat der Kläger, da Schmitt das Darlehen nicht zurückzahlen konnte, den Schmedding auf Schadensersatz (den 3. Teil des Kapitals) verklagt. Schmedding ist verurteilt worden, die Hälfte zu zahlen. Dem Kläger ist anheim gegeben, die andere Hälfte von der Witwe des Dietrich Körler zu fordern; daher die jetzige Klage.

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Stadtarchiv Münster
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