Orendel von Gemmingen, Vitztum zu Mainz, der allen Besitz des Bruchsaler Stifts St. Peter- und Pauls zu Michelfeld gekauft hat, verpflichtet sich, unter Verpfändung dieser Güter dem Stift jährlich eine Gült von 14 1/2 Gulden, vorbehaltlich der Ablösung mit 290 Gulden, dem Rest des Kaufgeldes, zu entrichten.