Werden.-Gisbert Hermann Heinrich von Drimborn zu Baldeney, Erbmarschall und Drost des Stifts Werden, Major der Garde zu Pferd der Generalstaaten der Vereinigten Niederlande, bekundet, daß Abt Cölestin ihn nach dem Tod seines Vaters Wilhelm Alexander von Drimborn zu Dürwiß und Baldeney und nach dem Tod des Abts Ferdinand wiederum zu Dienstmannsrecht belehnt hat: mit Haus und Gut Baldeney, dem Erbmarschallamt, der Fischerei zu Baldeney, der Monsmühle-diese ist mit Zustimmung des Abts Hermann unter das Haus Baldeney transferiert worden -, dem zu Baldeney gehörigen Bauland gen. die Ewe, dem Kämpchen in der Fischlakener Ewe gen. das Weidkämpgen, dem Plätzchen oberhalb der Monsmühle und dem Kohlßkotten zu Bredeney. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Dr. iur. Johann Wilhelm Mähler, Rats und Kanzleidirektors des Abts und Johann Franz Contzen, Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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