Bischof Hugo von Konstanz schlichtet den Streit zwischen Abt Georg, dem Konvent des Klosters Wiblingen und dem Pfarrer daselbst einerseits und den Gebr. Heinrich und Bernhard vom Stein (Stain) zu Emerkingen (Emarchingen) als Lehnsherren sowie dem Pfarrer Urban Unger zu Oberholzheim (Holtzen) andererseits wegen der pfarrlichen Rechte zu Bihlafingen dahin, dass die Bestimmungen des Vergleichs vom 19.10.1498 bis zur Begründung einer selbstständigen Pfarrei Bihlafingen gelten sollen.