1420 Aug. 16 (Fr nach unser frawen tag assumptionis) Conrad von Ahelfingen beurkundet, daß die Streitpunkte zwischen ihm und Jörg von Welwart wegen dessen Tochter [Anna] folgendermaßen beigelegt wurden: 1) Über das Eheversprechen zwischen Conrad und der Tochter Jörgs soll vor dem geistlichen Gericht des Kurfürsten von Mainz ohne weitere Appellation entschieden werden. 2) Über die von Jörg in Rom gegen Conrad erlangten Briefe, die diesem nicht bekannt sind, sollen Herr Seyfrid, Abt zu Ellwangen (Elwangen), als Gemeiner, Herr Hermann von Sachsenheim und Wilhelm Truchseß von Steten der Junge als Zusätze Jörgs und Fritz Stetner und Fritz von Lickartshusen als Zusätze Conrads tädingen. 3) Dieselben sollen auch über den Schaden entscheiden, den Conrad dem Jörg zugefügt haben soll. 4) Jörg soll sich bei dem Richter, der auf seine Klage hin den Bann gegen Conrad verhängte, um Aufhebung des Banns bemühen. 5) Über die von Conrad gegen Jörg verübte Brandstiftung (prand) sollen Erkinger von Sawnshein zu Kottenheim (Cottenhein) und Jörg Lanckwarter entscheiden. Beide Parteien verzichten auf ihre Ansprüche wegen Lösegelds (schatzung), Brandschatzung und nicht gegebenen Geldes; sie und ihre Helfer sollen miteinander versöhnt und gerichtet sein. Sr.: 1) A., 2) Jörg von Sawnshein, 3) Leupold von Bebenburg Ausg. Perg. - 3 Sg. abg. - Rv. - 1 Beil.: Regest