Kreisverwaltung Wittenberg (Bestand)
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K 13 Wittenberg (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.01. Inneres
(1940) 1945 - 1953
Findhilfsmittel: Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner: Die Kreisverwaltung Wittenberg entstand im Mai 1945 als Nachfolgebehörde des Landratsamtes Wittenberg im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Das Territorium des Kreises Wittenberg bestand seit seiner Bildung im Jahre 1816 bis zur Kreisreform im Juni 1950 unverändert. Der Kreis lag im südöstlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und grenzte im Westen an die Kreise Zerbst und Köthen, im Süden an die Kreise Bitterfeld und Torgau, im Osten an den Kreis Herzberg sowie im Norden an das Land Brandenburg. Nicht zum Landkreis gehörte zunächst die Stadt Wittenberg, die einen eigenen Stadtkreis bildete. Die Kreisverwaltung hatte ihren Sitz in Wittenberg.
Nach dem Stand vom 1. August 1948 umfasste der Landkreis Wittenberg 99 Gemeinden, darunter 4 Städte (Kemberg, Pretzsch, Bad Schmiedeberg und Zahna) sowie einen Gutsbezirk. Durch das Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 traten verschiedene Veränderungen im Kreisgebiet ein. So wurde die bis dahin kreisfreie Stadt Wittenberg in den Landkreis Wittenberg eingegliedert sowie verschiedene Gemeinden zusammengelegt. Mit der Verwaltungsreform in der DDR nach dem Gesetz vom 25. Juli 1952 wurde das Gebiet des Kreises Wittenberg aufgeteilt und Gemeinden den neuen Kreisen Gräfenhainichen und Wittenberg im Bezirk Halle sowie den neuen Kreisen Jüterbog (Bezirk Potsdam), Jessen (Bezirk Cottbus) sowie Torgau (Bezirk Leipzig) zugeordnet. Der neue Kreis Wittenberg umfasste somit 42 Gemeinden, darunter 5 Städte (Kemberg, Pretzsch, Bad Schmiedeberg, Wittenberg und Zahna).
Bestandsinformationen: Das bei der Kreisverwaltung Wittenberg entstandene und als archivwürdig eingestufte Schriftgut gelangte in zwei Ablieferungen in den Jahren 1968 und 1972 in das damalige Staatsarchiv Magdeburg und wurde dort bearbeitet.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 379 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1940 – 1953 und umfasst 8,00 lfm.
Registraturbildner: Die Kreisverwaltung Wittenberg entstand im Mai 1945 als Nachfolgebehörde des Landratsamtes Wittenberg im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Das Territorium des Kreises Wittenberg bestand seit seiner Bildung im Jahre 1816 bis zur Kreisreform im Juni 1950 unverändert. Der Kreis lag im südöstlichen Teil des Landes Sachsen-Anhalt und grenzte im Westen an die Kreise Zerbst und Köthen, im Süden an die Kreise Bitterfeld und Torgau, im Osten an den Kreis Herzberg sowie im Norden an das Land Brandenburg. Nicht zum Landkreis gehörte zunächst die Stadt Wittenberg, die einen eigenen Stadtkreis bildete. Die Kreisverwaltung hatte ihren Sitz in Wittenberg.
Nach dem Stand vom 1. August 1948 umfasste der Landkreis Wittenberg 99 Gemeinden, darunter 4 Städte (Kemberg, Pretzsch, Bad Schmiedeberg und Zahna) sowie einen Gutsbezirk. Durch das Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 traten verschiedene Veränderungen im Kreisgebiet ein. So wurde die bis dahin kreisfreie Stadt Wittenberg in den Landkreis Wittenberg eingegliedert sowie verschiedene Gemeinden zusammengelegt. Mit der Verwaltungsreform in der DDR nach dem Gesetz vom 25. Juli 1952 wurde das Gebiet des Kreises Wittenberg aufgeteilt und Gemeinden den neuen Kreisen Gräfenhainichen und Wittenberg im Bezirk Halle sowie den neuen Kreisen Jüterbog (Bezirk Potsdam), Jessen (Bezirk Cottbus) sowie Torgau (Bezirk Leipzig) zugeordnet. Der neue Kreis Wittenberg umfasste somit 42 Gemeinden, darunter 5 Städte (Kemberg, Pretzsch, Bad Schmiedeberg, Wittenberg und Zahna).
Bestandsinformationen: Das bei der Kreisverwaltung Wittenberg entstandene und als archivwürdig eingestufte Schriftgut gelangte in zwei Ablieferungen in den Jahren 1968 und 1972 in das damalige Staatsarchiv Magdeburg und wurde dort bearbeitet.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg. Der Bestand besteht aus 379 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1940 – 1953 und umfasst 8,00 lfm.
Laufmeter: 8
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ