1543 Feb. 14 (Mittwoch nach Invocavit) Michel Mainhart und Bartholomäus Blaufelder, beide wohnhaft zu Flein, stellen folgenden Revers aus: Ihr + Vater und Schwiegervater Utz Mainhart zu Flein hatte von Abt und Konvent des Klosters Schöntal das Halbteil ihres Hofs zu Flein zu Lehen getragen, wie er das von Kunz Dietz zu Flein, Großvater (Altvater) und -Schwäher der A., ererbt hatte. Beide hatten sich verpflichtet, dieses Halbteil nicht weiter zu teilen. Nach seinem Tod haben die A. den Hof von ihrer Mutter Barbara, Witwe des Utz Dietz, entgegen den alten Hofsverschreibungen um 500 fl käuflich in ihrer beider Hand gebracht, ohne Erlaubnis geteilt und nicht um Belehnung nachgesucht. Auf Fürsprache von Hieronymus Schnabel, Bürgermeister, Hans Erer, alter Schultheiß zu Heilbronn und Vogt zu Flein, Konrad Bocker, Ratsverwandter, und Gregor Kugler, Syndikus und Stadtschreiber zu Heilbronn, haben Abt Sebastian [I. Stattmüller] und der Konvent von Schöntal das Lehen nicht an sich gezogen, sondern den beiden A. und ihren Erben das genau beschriebene Halbteil des Hofs verliehen. Bei Todfall oder Veräußerung einer Hälfte des Halbteils kann das Kloster die Vereinigung beider Hälften verlangen oder das ganze Halbteil um 500 fl zurückerwerben. Die A. verpflichten sich, diese Bedingungen zu halten. - Margarethe, Frau des Michel Mainhart, und Barbara, Frau des Bartholomäus Blaufelder, versprechen dasselbe. Siegler: 1) Hieronymus Schnabel, 2) Hans Erer, 3) Konrad Bocker und 4) Gregor Kugler Ausf. Perg. - 4 Sg. anh., beim 1. als Schutz Karton festgebunden, beim 3. nur noch die Schnur vorhanden - Rv.: Flein [15]42, Michel Manhartt [so!], Barthel Blaufelder, nachgetragen: modo Caspar unndt Simon Reuschlein

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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