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Übertragung der Einnahmen des Antoniushospitals an den Rektor und die Provisoren
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Darin: [Rückvermerk:] De oblationibus. [Rückvermerk:] Locul. 203. Vicarien im Hosp. ad S. Antonium, N. 9. [Rückvermerk:] XIII, No. 298.
Enthält: Propst Engelbert Fransoys, Dechant Wescel Droste, Scholaster Ecbert Byscopinck und das Kapitel von St. Mauritz heben die Bestimmung der Gründungsurkunde der Kapelle des Hospitals am Graben zwischen dem Mauritz- und dem Hörstertor, wonach der Rektor der Kapelle die Einnahmen dem Dechant von St. Mauritz überweisen muß, auf, und sprechen die Einnahmen dem Rektor und den Provisoren des Hospitals zu. Dafür sollen diese jährlich zu Ostern 1 Mark an den Dechant zahlen. Angehängte Siegel: Propst, Dechant, Scholaster und Kapitel von St. Mauritz, Rektor Vranco und Stadt Münster.
Archivale
Verweis: MUB, Nr. 190, Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 298, S. 281
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.