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Belehrung des Personals der Porzellanmanufaktur Meißen nach der Generale vom 27. August 1761, die falsche Malerei des Porzellangeschirrs betr. und vom 25. April 1775, die Einschärfung und Erläuterung des Verbotes wegen unerlaubten Bemalens und Einbrennens des weißen Meißnischen Porzellan-Geschirrs betr.

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Sächsisches Staatsarchiv
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