Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet die Gemeiner im Amt Guttenberg, dass der kürzlich verstorbene Niklas Heintzmann, Pfarrglöckner zu Kandel (pfarer glockner zw Kanel), an vielen Orten Schulden [= Darlehen] hinterlassen hat, deren Ausrichtung noch ausständig ist, wobei er auch ein Testament zu seinem Seelenheil verordnet hatte. Da die hinterlassenen Güter eines Bastards ihm zustehen, hat der Pfalzgraf sich mit Niklas' Testamentsvollstreckern Meister Balthasar, Pfarrer zu Kandel, dem Pastor zu Rheinzabern und Peter von Rheinzaubern geeinigt, dass sie ihm eine ziemliche Summe [von 50 Gulden] für seine Ansprüche auf das Erbe ausrichten, und sie dagegen die Erbmasse zur Vollstreckung des Testaments gebrauchen sollen. Kurfürst Philipp mahnt die Empfänger, dass alle, die Niklas Heintzmann noch Geld schuldig sind, dieses unverzüglich an die Testamentsvollstrecker ausrichten sollen.