Streitig ist ein Kamp im Ringenberger Broich, der zwischen dem Land der Erben der Alitgen von Uedem, genannt Herr Israels Land, und dem Land des Kanzlers Dr. Heinrich Oligschleger, genannt Kanzlersland, liegt. Der Appellant erhebt namens seiner Gattin Anspruch auf das Land, das zu deren Mitgift gehört habe. Die Appellaten meinen, daß das streitige Landstück aus der Hinterlassenschaft ihres Vorfahren Johann von Uedem stamme, und halten eine Verwechslung mit anderen Ländereien der Oligschleger im Gerichtsbezirk von Ringenberg für möglich. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 12. Sept. 1576, wonach der streitige Kamp durch Bernhard Momm an die von Uedem restituiert werden müsse. Gerichtsstandseinrede der Appellaten gegen das RKG wegen Unterschreitung der appellierfähigen Summe. Das RKG nimmt mit Urteil vom 28. Aug. 1581 die Appellation an. Es urteilt am 23. Okt. 1582, daß die Attentate zu kassieren und der Appellant wieder in den Besitz des streitigen Kamps einzusetzen sei. Am 6. Sept. 1585 ergeht das Urteil über die Höhe der Prozeßkosten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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