Streitig ist ein Kamp im Ringenberger Broich, der zwischen dem Land der Erben der Alitgen von Uedem, genannt Herr Israels Land, und dem Land des Kanzlers Dr. Heinrich Oligschleger, genannt Kanzlersland, liegt. Der Appellant erhebt namens seiner Gattin Anspruch auf das Land, das zu deren Mitgift gehört habe. Die Appellaten meinen, daß das streitige Landstück aus der Hinterlassenschaft ihres Vorfahren Johann von Uedem stamme, und halten eine Verwechslung mit anderen Ländereien der Oligschleger im Gerichtsbezirk von Ringenberg für möglich. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 12. Sept. 1576, wonach der streitige Kamp durch Bernhard Momm an die von Uedem restituiert werden müsse. Gerichtsstandseinrede der Appellaten gegen das RKG wegen Unterschreitung der appellierfähigen Summe. Das RKG nimmt mit Urteil vom 28. Aug. 1581 die Appellation an. Es urteilt am 23. Okt. 1582, daß die Attentate zu kassieren und der Appellant wieder in den Besitz des streitigen Kamps einzusetzen sei. Am 6. Sept. 1585 ergeht das Urteil über die Höhe der Prozeßkosten.
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Streitig ist ein Kamp im Ringenberger Broich, der zwischen dem Land der Erben der Alitgen von Uedem, genannt Herr Israels Land, und dem Land des Kanzlers Dr. Heinrich Oligschleger, genannt Kanzlersland, liegt. Der Appellant erhebt namens seiner Gattin Anspruch auf das Land, das zu deren Mitgift gehört habe. Die Appellaten meinen, daß das streitige Landstück aus der Hinterlassenschaft ihres Vorfahren Johann von Uedem stamme, und halten eine Verwechslung mit anderen Ländereien der Oligschleger im Gerichtsbezirk von Ringenberg für möglich. Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 12. Sept. 1576, wonach der streitige Kamp durch Bernhard Momm an die von Uedem restituiert werden müsse. Gerichtsstandseinrede der Appellaten gegen das RKG wegen Unterschreitung der appellierfähigen Summe. Das RKG nimmt mit Urteil vom 28. Aug. 1581 die Appellation an. Es urteilt am 23. Okt. 1582, daß die Attentate zu kassieren und der Appellant wieder in den Besitz des streitigen Kamps einzusetzen sei. Am 6. Sept. 1585 ergeht das Urteil über die Höhe der Prozeßkosten.
AA 0627, 3921 - M 1342/3417
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1577 - 1606 (1504 - 1584)
Enthaeltvermerke: Kläger: Junker Bernhard Momm zu Schwarzenstein (Kr. Rees), Drost zu Orsoy (Kr. Moers), Gatte der Jutta Oligschleger, (Bekl.) Beklagter: Anna Pithan zu Wesel (Kr. Rees) und Aletgen Pithan zu Orsoy und Konsorten: Gerhard von Uedem, Stephan von Uedem für sich und seine Geschwister, Kinder des verstorbenen Peter von Uedem zu Rees, Otto Pofflich namens seiner Tochter von der inzwischen verstorbenen Agnes von Uedem zu Isselburg (Kr. Rees) und Gerhard Geesken von Uedem, beide Erben des Johann von Uedem, außerdem die inzwischen verstorbene Mechteld Pithan, verheiratete von Uedem, ferner Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg und seine Räte zu Kleve als Interessenten, (Kl.: Heinrich Pithan, Hermann Köpper namens seiner Gattin Aeltgen Pithan als Erben des Peter von Uedem sowie die Gebrüder Peter und Gerhard von Uedem, Bürger von Rees, als Intervienenten) Prokuratoren (Kl..): Dr. Bernhard Kuhorn 1576 - Dr. Johann Brentzlin 1576 - Lic. Philipp Seiblin 1576 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Christoff Reffsteck 1577 - Dr. Laurentius Vomelius (Stapert) 1579 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Gericht (Richter und Schöffen) zu Ringenberg mit Konsultation des Gerichts zu Kalkar (Richter und Schöffen) als nächstes Obergericht und der klev. Ratkammer (Räte und Kommissare) zu Kleve als weiteres Obergericht 1566 - 1576 - 2. RKG 1577 - 1606 (1504 - 1584) Beweismittel: Appellationsprivileg Kaiser Maximilians II. für Herzog Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg von 1566 (Q 13). Pachtzettel von 1564 der Eheleute Bernd Momm zu Schwarzenstein, Drosten zu Orsoy, und Jutta Bars (gen. Oligschleger) als Pachtherren mit den Eheleuten Derich Steinberg, Müller zu Hamminkeln, und Stiene als Zeitpächtern (Q 20). Prozeßkostenrechnung (Q 41). Auszug aus dem Ehevertrag zwischen Derich von Hoen und Margarethe, Tochter des Heinrich Bars gen. Oligschleger (II 151f.). Erbteilungsvertrag von 1504 zwischen Heinrich Bars gen. Oligschleger und seinen Kinder aus erster Ehe mit Namen Johann, Heinrich Tilman, Johanna und Margaretha, Gattin des Derich von Hoen, mit Transfix von 1505 (II 153 - 155). Ehevertrag von 1550 zwischen Bernhard Momm und Jutta Bars gen. Oligschleger (II 159 - 161). Pachtzettel von 1565 der Eheleute Bernhard Momm und Jutta Bars gen. Oligschleger mit den Eheleuten Jasper Wintgens und Lisbeth (II 217 - 219). Bd. II enthält zahlreiche weitere Dokumente. Beschreibung: 2 Bde., 8 cm; Bd. I: 4 cm, 161 Bl., gebunden, Q 1 - 8, 9 - 39, 41 - 44; Bd. II: 4 cm, 219 Bl., gebunden, Q 9a = 40 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:49 MESZ