Der Rat und die Bürgerschaft von Neumarkt verpflichten sich, St. Veit die zwei Pfund Ewiggeld, die sie laut einem Schiedsspruch der Räte Herzog Ludwigs für die Tagmesse [in der Kapelle St. Johann ?)] am Markt zu leisten verpflichtet sind, so lange aus der Stadtkammer zu bezahlen, bis ein frei eigenes Gut zu diesem Zweck erworben ist;. S: Markt Neumarkt

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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