Informationen zum Datenschutz und rechtliche Bestimmungen
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Rep. 020 Rechenzentrum, Nr. 254
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Rep. 020 Rechenzentrum
Rep. 020 Rechenzentrum >> 06 Benutzung >> 06.01 Allgemeines
1976-1986
Enthaelt: u. a.:
- Sicherheit in Datenfernverarbeitungsnetzen, u. a. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1986;
- Besondere Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung); hier: Hinweise des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1986;
- Entwurf Katastrophen-Handbuch des Rechenzentrums für die Medizinische Fakultaet der Ludwig-Maximilian-Universität-Muenchen (RZM), 1980/84;
- Schutz von EDV-Anlagen, hier: Notfallplanung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1984;
- RZ-Katastrophenhandbuch, Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, o. A.;
- Rechenzentrum Universität Regensburg. Katastrophenschutz-Handbuch. Nur dienstl. Gebrauch, 12. November 1984, 1984;
- Bauunterhalt Rechenzentrum; hier: Vollzug des Bayer. Datenschutzgesetzes, in Abdruck mit 1 Kopie des Schreibens des Universitätsbauamts vom 11.11.1982, 1982;
- Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG); Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 15 BayDSG, 1982;
- Datenschutz im Bereich der Universität Regensburg, 1980;
- Vordruck: Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Art. 14 BayDSG), 1980;
- Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG); hier: Datensicherungsmaßnahmen nach Art. 15 BayDSG, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1980;
- Bestätigung über die Verpflichtung von Mitarbeitern nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Computer Gesellschaft Konstanz mbH, 1979;
- Datenübermittlungs-Grundsätze des KoopA ADV, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1979;
- Datenschutz: Freigabe von automatisierten Verfahren gemäß Art. 26 Abs. 2 BayDSG, 1979;
- Durchführung des Bayerischen Datenschutzgesetzes; hier: Die Stellung eines Beauftragten für Datenschutz gemäß Artikel 26 des Bayerischen Datenzschutzgesetzes und der Vollzugbekanntmachung zum Bayerischen Datenschutzgesetz vom 28.4.1978 (gemeinsame Bekanntmachung vom 12.9.1978), 1978;
- Vollzug des Datenschutzes an der Universität Regensburg, Bezug: Zur Verfügung vom 29. Dezember 1977 Nr. I 532-01/ über die vorläufige Regelung des Datenschutzes an der Universität Regensburg, 1979.
- Sicherheit in Datenfernverarbeitungsnetzen, u. a. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1986;
- Besondere Vertragsbedingungen für das Erstellen von DV-Programmen (BVB-Erstellung); hier: Hinweise des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1986;
- Entwurf Katastrophen-Handbuch des Rechenzentrums für die Medizinische Fakultaet der Ludwig-Maximilian-Universität-Muenchen (RZM), 1980/84;
- Schutz von EDV-Anlagen, hier: Notfallplanung, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1984;
- RZ-Katastrophenhandbuch, Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, o. A.;
- Rechenzentrum Universität Regensburg. Katastrophenschutz-Handbuch. Nur dienstl. Gebrauch, 12. November 1984, 1984;
- Bauunterhalt Rechenzentrum; hier: Vollzug des Bayer. Datenschutzgesetzes, in Abdruck mit 1 Kopie des Schreibens des Universitätsbauamts vom 11.11.1982, 1982;
- Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG); Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 15 BayDSG, 1982;
- Datenschutz im Bereich der Universität Regensburg, 1980;
- Vordruck: Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Art. 14 BayDSG), 1980;
- Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG); hier: Datensicherungsmaßnahmen nach Art. 15 BayDSG, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1980;
- Bestätigung über die Verpflichtung von Mitarbeitern nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Computer Gesellschaft Konstanz mbH, 1979;
- Datenübermittlungs-Grundsätze des KoopA ADV, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 1979;
- Datenschutz: Freigabe von automatisierten Verfahren gemäß Art. 26 Abs. 2 BayDSG, 1979;
- Durchführung des Bayerischen Datenschutzgesetzes; hier: Die Stellung eines Beauftragten für Datenschutz gemäß Artikel 26 des Bayerischen Datenzschutzgesetzes und der Vollzugbekanntmachung zum Bayerischen Datenschutzgesetz vom 28.4.1978 (gemeinsame Bekanntmachung vom 12.9.1978), 1978;
- Vollzug des Datenschutzes an der Universität Regensburg, Bezug: Zur Verfügung vom 29. Dezember 1977 Nr. I 532-01/ über die vorläufige Regelung des Datenschutzes an der Universität Regensburg, 1979.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2023, 16:52 MESZ