Leonhardt Rümelin, Freilandrichter des Grafen Joachim zu Fürstenberg in der Grafschaft Heiligenberg, bekundet, daß in der Sitzung des freien Landgerichts am 26. August 1586 zu Beuren in der Rechtfertigung zwischen Martin Zöpfel von Hausen am Andelsbach, Kläger, und Georg Rottmund zu Einhart, Beklagten, nach Verhör und Einsicht in den Zinsbrief (1566 Februar 25) der Beklagte verurteilt wurde, die eingeklagte Summe samt Zinsen und Gerichtskosten zu bezahlten, daß am 6. Juli 1587 dem Kläger ein Schirm- und Einsatzbrief an den Truchsessen Christoph ausgefertigt wurde und dem Kläger am heutigen Datum nochmals Urkunde und Brief über die Verfahren ausgefertigt worden ist

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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