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Anlegung von Gossen am Sandruper Damm und in der Sprakeler Stiege, Entschädigung des Zellers Rösmann und landesherrliche Verordnungen betreffend die Instandhaltung von Fluß- und Bachläufen sowie Straßen und Wegen
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Anlegung von Gossen am Sandruper Damm und in der Sprakeler Stiege, Entschädigung des Zellers Rösmann und landesherrliche Verordnungen betreffend die Instandhaltung von Fluß- und Bachläufen sowie Straßen und Wegen
Großherzogtum Berg >> 2. Gruppe B: Unterpräfekturen >> 2.2. B 2: Unterpräfektur Coesfeld >> 2.2.13. Wege
1807-1809
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Abschrift eines Schreibens des Ministers des Innern des Großherzogtums Berg an den Provinzialrat des Bezirks Steinfurt vom 8. Juni 1807 wegen der eingehenden Klagen über die Vernachlässigung der Kommunikations- und Polizeiwege; Gedruckte Verordnungen des Provinzialrats zu Coesfeld an die Beamten und Untertanen des Arrondissements Steinfurt vom 29. Mai 1808 und 13. Juni 1808 sowie an sämtliche Richter vom 20. Januar 1809 betreffend die Reinigung von Flüssen, Bächen und Zuggräben, die Instandhaltung von Landstraßen und Kommunikationswegen sowie der Vorschrift zur Abholzung der an den Wegen anschließenden Wällen und sonstigen Hecken; Korrespondenz des Munizipalrats zu Greven, des Unterpräfekten zu Coesfeld, des Präfekturrats zu Münster und des Maires Schründer zu Greven wegen der Notwendigkeit oder Entbehrlichkeit einer steinernen Gosse auf dem Sandruper Damm sowie einer steinernen Gosse in der Sprakeler Stiege, der Anlegung eines Abzugsgrabens auf der Landstraße sowie der Entschädigung des Zellers Rösmann für die durch Anlegung eines Wassergrabens am Sandruper Damm zugefügten Schäden, 1809.
20 Bl.
Sachakte
entnommen aus B 001 Fürstbistum Münster, Landesarchiv - Akten Fach 548 Nr. 4 Band 4
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.