Dietr. v. Weidelberg (Wedel-) Vikar der Kirche in Wolfhagen und Ratsmeister und Ratsleute daselbst, nämlich Hartmud Helmungi, Joh. Goswini, Joh. v...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 27, 238
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1343 Mai 29
Ausf., Perg., Siegel etwas beschädigt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. inc. d. 1343 feria quinta ante Penthecosten, que fuit die inclusive post Urbani.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietr. v. Weidelberg (Wedel-) Vikar der Kirche in Wolfhagen und Ratsmeister und Ratsleute daselbst, nämlich Hartmud Helmungi, Joh. Goswini, Joh. von Lethe, Thone Koneken, Siegfr. v. Schützeberg (Scutte-), Joh. Welandi, Konr. Herboldi, Ditmar Faber, Joh. von Kirchberg (Kirpirch), Tone Ludgardis, Thilo von Wetter (-tere) und Diether Heynen bekunden, dass der verstorbene Rektor der dortigen Pfarrkirche Herr Herm. Byseworm der Kirche eine im Chor an die Kette zum allgemeinen Besten zu legende Bibel geschenkt hatte, die später an den verstorbenen Herrn Joh. v. Helfenberg verpfändet wurde. Seinem Testament entsprechend hätten Abt Dietr. v. Hasungen und seine Brüder v. Helfenberg die Bibel an die Kirche zurüchgegeben und bestimmt, dass mit Androhung des Bannes sie sorgsam im Chor an einer Kette verwahrt werde unter Verschluss und Bewachung des Küsters zum gemeinen Besten aller Schriftgelehrten (litteratorum). Wenn ein sachverständiger (discrate persona) sie vom Küster sich ausbitten wolle, solle sie ihm auf einem Lesepult an öffentlicher Stelle vorgelegt werden. Sie dürfe auch nie verkauft, verpfändet oder sonst veräussert werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Wolfhagen.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietr. v. Weidelberg (Wedel-) Vikar der Kirche in Wolfhagen und Ratsmeister und Ratsleute daselbst, nämlich Hartmud Helmungi, Joh. Goswini, Joh. von Lethe, Thone Koneken, Siegfr. v. Schützeberg (Scutte-), Joh. Welandi, Konr. Herboldi, Ditmar Faber, Joh. von Kirchberg (Kirpirch), Tone Ludgardis, Thilo von Wetter (-tere) und Diether Heynen bekunden, dass der verstorbene Rektor der dortigen Pfarrkirche Herr Herm. Byseworm der Kirche eine im Chor an die Kette zum allgemeinen Besten zu legende Bibel geschenkt hatte, die später an den verstorbenen Herrn Joh. v. Helfenberg verpfändet wurde. Seinem Testament entsprechend hätten Abt Dietr. v. Hasungen und seine Brüder v. Helfenberg die Bibel an die Kirche zurüchgegeben und bestimmt, dass mit Androhung des Bannes sie sorgsam im Chor an einer Kette verwahrt werde unter Verschluss und Bewachung des Küsters zum gemeinen Besten aller Schriftgelehrten (litteratorum). Wenn ein sachverständiger (discrate persona) sie vom Küster sich ausbitten wolle, solle sie ihm auf einem Lesepult an öffentlicher Stelle vorgelegt werden. Sie dürfe auch nie verkauft, verpfändet oder sonst veräussert werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Die Stadt Wolfhagen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ