Personenstandswesen Zirndorf (Bestand)
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A5
Stadtarchiv Zirndorf (Archivtektonik) >> A Amtliches Archivgut Zirndorf >> A5 Personenstandswesen Zirndorf
Zur Regelung der Anzeige familienrechtlicher Umstände trat zum 1. Januar 1876 das erste deutschlandweite Personenstandsgesetz in Kraft. Darin wurden die Kommunen verpflichtet, die so genannten Personenstandsregister zu führen. Diese Aufgabe wird seitdem durch die Standesämter erfüllt.Personenstandsregister beinhalten im Wesentlichen die Verzeichnungen der Geburten, Heiraten und Sterbefälle innerhalb einer Kommune. In Ausnahmefällen kann es sein, dass Ereignisse, die außerhalb der Stadtgrenzen stattfanden, nachgetragen wurden. Mit der Änderung des Gesetzes zum 1. Januar 2009 fielen die entstanden Unterlagen unter die Archivgesetze der Länder. Dadurch können die Register von den zuständigen Archiven nach Ablauf der Sperrfristen übernommen werden. Die Unterlagen dienen in erster Linie Familienforschern zur Erstellung von Stammbäumen, der Feststellung von Verwandtschaftsverhältnissen, von Aufenthaltsorten oder Lebensumständen von Vorfahren.Für Recherchen aus der Zeit vor 1876 sind die jeweiligen Pfarrämter zuständig, da diese zur Trennung von Kirche und Staat durch die Einführung des Personenstandsgesetzes auch für den Staat Verwaltungsaufgaben übernommen hatten.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.06.2025, 10:08 MESZ