Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet seinen Getreuen Doktor Hieronymus (Jeronismus) Flor, dass Margarethe von Venningen, Witwe des Volmar Lemlin, ihn um die Einholung von Rechtszeugnissen und Kundschaften (umb eyn commisarien etlich zugniß zu ewiger gedechtniß) in den Gütersachen von ihr und ihren Kindern ersucht hat, da sie etliche Forderungen und Beirrungen von ihren Verwandten (fründen) erwartet. Der Pfalzgraf beauftragt Hieronymus daher, von Heinrich von Helmstatt und Meister Paul Baumann (Paulsen Buwman), Sekretär, dergleichen einzuholen, damit die Witwe durch den Tod der Zeugen nicht an ihren Rechten verletzt werde. Er beauftragt und bevollmächtigt ihn insbesondere, den Zeugen die Fragen und Aussagen Margarethes vorzulegen, sie zu befragen und darüber schwören zu lassen, auf Begehr der Parteien darüber entscheiden, ob die Aussagen "geoffent werden soll oder nit zu erkennen", und den Parteien Urkunden darüber in glaubhafter Form auszuhändigen. Sollten Heinrich von Helmstatt und Paul Baumann oder andere Beteiligte sich dagegen sperren, sind sie gebührlich mit Pön zu belegen. Eingeschoben ist der Katalog der Fragen und Aussagen Margarethes von Venningen, derer sie sich zum Rechtsbehelf gegen Ansprüche der Verwandten ihrer Kinder in männlicher Linie gebrauchen mag. Angesprochen werden dabei u.a.: eine Verschreibung von 500 Gulden, die Hans Krieg, Kaplan zu Eichtersheim (Uchtersß-), Heinrich von Helmstatt und Meister Paul Baumann von Stefan von Venningen, Ritter und Bruder der Margarethe, in der Kanzlei [zu Heidelberg] empfangen haben; die Hinterlegung der Verschreibung zur Treuhand; eine zeitgleiche Verschreibung über 500 Gulden von Hans vom Hirschhorn an Volmar Lemlin; die Bitte von diesem an Heinrich von Helmstatt und Paul Baumann um Anlegung der Summen; Anlegung der 1.000 Gulden bei Graf Kraft [VI.?] von Hohenlohe um jährlich 50 Gulden; Versicherung des Volmar Lemlin durch Beibrief an seine Ehefrau, dass 500 Gulden der Summe von ihr stammen, obwohl sie namentlich im Gültbrief nicht genannt wird; Bitte Volmars an Paul Baumann um Ausfertigung einer Kundschaft darüber; Verhinderung der Ausfertigung des Briefes an Margarethe aufgrund des Todes ihres Ehemanns Volmar.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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