A: Bischof Friedrich Karl von Bamberg und Würzburg. S: Generalvikariat Bamberg. E: Abt, Prior und Konvent des Klosters Michelfeld. Betreff: Bestätigung des Vertrags zwischen dem Ordinariat des Bistums Bamberg und dem Kloster Michelfeld über die Exerzierung der pfarrlichen und Patronatsrechte des Klosters vom 28. September 1740 (= Urkunde Nr. 676). Insbesondere erklärt sich A einverstanden, dass die zurückverlangte Filialkirche zu Gunzendorf (Lkr. Eschenbach), die jetzt von Thurndorf mit dem dritten Gottesdienst versehen wird, aber vor Zeiten bei Michelfeld gestanden war und bequemer zu Michelfeld als zu Thurndorf gelegen ist, bis nächste Lichtmess wieder an die Pfarrkirche in Michelfeld abgetreten wird, behält sich aber vor, dass ein Kooperator oder Provisor oder stattdessen der Pfarrer zu Michelfeld bei ihrer Aufnahme die gewöhnlichen Kanzlei-Jura sowie die gewöhnlichen Subsidii Charitativi- und Kommendgelder entrichten, wie es auch die anderen Hochstifts-Kapläne tun und woran sich auch der Kurat zu Neuzirkendorf zu halten hat. Auch findet A keinen Anstand, das Patronatsrecht auf die Pfarreien Auerbach, Hopfenohe und Büchenbach dahin zu erweitern, dass der Abt bei künftigen Pfarrerledigungen ein taugliches Subjekt nach der in lateinischer Sprache gefassten üblichen Formel bei der Geistlichen Ratsstube präsentieren und zur Bestätigung einschicken soll, zumal die oberpfälzischen Landeskinder des Bistums Bamberg vom titulo mensae, wenn sie dazu befähigt sind, nicht ausgeschlossen werden.