Mainz, 1577.04.25. (Richter Valentin Spieß). Eheberedung zwischen Heinrich Jungkher, Sohn des + B. Heinrich J. zu Frankfurt, und Ottilie, Tochter des + B. Hans Moritz Froner zu Mainz: Sie bringt in die Ehe 200 fl. Fr.W. Er bringt in die Ehe 200 fl. Fr.W. und Hausrat im Wert von 100 fl. Stirbt er zuerst und kinderlos, so erhält sie ihr Heiratsgut, Ererbtes und zum Leib Gehöriges, und aus seiner Nahrung 200 fl. und den halben Hausrat. Stirbt sie zuerst und kinderlos, so erhält er die von ihm zugebrachten 200 fl. samt dem zugebrachten Hausrat, aus ihrer Nahrung 200 fl. Anwesend: 1) Für ihn: Hans Zink, Ratsherr, und Philipp Strohecker [zu Frankfurt]; 2) für sie: Ihr Ahnherr Hans Fiescher, Schneider, ihr Stiefvater Matthes Meißner, Schreiner, und ihre Vormünder Peter Butzell und Johann Glock, ihre Agnaten Wendel Kelsterbach und Hans Würdt. 3) Zeugen: Christoph Molstedter, Apotheker und Ratsherr, und Jakob Weißer, Marktmeister.

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