Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Hof zu Heienheim (Heyenheim), den er zusammen mit seinem Vetter Johann I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, innehat, der verbrannt worden war und dessen zugehörige Güter daher bislang die armen Leute zu Eckelsheim gegen jährliche 18 Malter Hafer bebauen durften, an Jakob Steinhauser und dessen Erben. Diese zinsen den beiden Pfalzgrafen, gemäß beider Anteil an der Grafschaft Sponheim, jährlich gen Kreuznach diesen Erbzins über 18 Malter Hafer und erhalten den Hof nach Erbbestandsrecht und -gewohnheit verliehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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