Hans Fronhover und Christoph (Cristoffel) Pollinger vermitteln als Unterhändler (betheidigungs menner) einen Vertrag zwischen Heinz von Streitberg und seinen Söhnen Peter und Michael (Michel) von Streitberg auf der einen Seite und Moritz und Wilhelm von Streitberg auf der anderen Seite über die Teilung des bisher noch nicht aufgeteilten Anteils des verstorbenen Michael (Michel) von Streitberg am Schloss Greifenstein. Es wird vereinbart: Heinz von Streitberg, seine Söhne Peter und Michael von Streitberg und alle Erben erhalten und behalten zusammen mit dem Haus von Heinz von Streitberg über dem Keller den Teil des Schlosses, der in gerader Linie (slecht) von diesem Haus bis an den Erker über dem kleinen Tor (turlein) und von der Mauer in den Hof geht, so weit wie das Haus über dem Keller in den Hof reicht bis zu einem Markstein. Moritz und Wilhelm von Streitberg und alle ihre Erben erhalten den hinteren Teil des Schlosses, der von dem Haus von Heinz von Streitberg bis herüber zu dem Markstein reicht, der vor der Zisterne steht, von diesem Markstein dann bis zu dem hinteren Markstein und von diesem hinaus bis auf den Fels, wie es die zwei Marksteine ausweisen. Die beiden Parteien können auf ihrem jeweiligen Teil des Schlosses nach ihren Bedürfnissen bauen und benützen weiterhin gemeinsam das große Tor, den Turm, den Erker, das kleine Tor (claintürlein) und den ganzen Hof (gemeyn gebrauch sein und pleiben), wie es früher von Albrecht von (?) und anderen verabredet und verhandelt wurde. Alle Gänge zum Turm und kleinen Tor (türlein) müssen frei zugänglich sein. Wenn der hintere Teil des Schlosses gebaut wird, soll der dortige Keller auch dem hinteren Teil des Schlosses zufallen. Der vordere Keller soll hingegen Heinz von Streitberg, seinen Söhnen und allen ihren Erben erhalten bleiben. Da die Keller nicht ausgetauscht werden, soll auch keine der beiden Parteien die Zugänge zu ihnen verbauen und versperren. Jede der beiden Seiten erhält eine gleichlautende Ausfertigung dieser Urkunde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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