Hans Steinhäwel, Stadtammann zu Memmingen, urteilt in dem Streit zwischen Abt Friedrich von Kloster Rot und Heinz Waym, Müller von Zell, wegen des letzteren Klage gegen die Erbauung einer Mühle auf Grund und Boden des Klosters und deren Verleihung um Zins und Geld, wodurch ihm großer Schaden entstehe. Der Prozeß war schon vor dem Gericht zu Rot verhandelt worden, dessen Beschluß vorgebracht wird. Nach Verhör der Zeugen Hans Durracher und Hans Walther, die aussagen, nach ihrem Wissen könne der Abt mit seiner Mühle machen, was er wolle, fällt der Richter und das Gericht sein Urteil im selben Sinne. Besiegelt mit dem Gerichtssiegel der Stadt Memmingen. 1407, am nächsten Freitag nach St. Jakobstag. Orig. Perg., Pergament angenagt, 1 S. ausgerissen, fehlt. Vgl. Stadelhofer I, S. 112/113.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner