Notiz über eine Abmachung zwischen dem Schultheißen zu Nordheim und Valentin (Veltin) zum Ham wegen Streitigkeiten über liegende Güter. Diesbezüglich hatten die Räte des Pfalzgrafen [Philipp] und des Landgrafen [Wilhelm III. von Hessen] bereits zu Frankfurt eine Abmachung getroffen, woraufhin die Streitparteien nach Heidelberg vor das Hofgericht gekommen waren und anschließend an den Ort der Güter zu Bensheim verwiesen wurden. Dort wurden beide Parteien von dem Ritter Eitel von Sickingen und dem Germersheimer Vogt Johann von Morschheim, beide pfalzgräfliche Räte, sowie von dem Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg und Konrad von Katzenelnbogen, Amtmann zu Dornberg, beide landgräfliche Räte, angehört. Diese beschlossen, dass beide Parteien zu Gernsheim zu Recht kommen und dort Kundschaften vorbringen sollen. Bei Bedarf kann auch das Gerichtsbuch zu Gernsheim herangezogen werden. Alles, was vorher durch das Gericht zu Gernsheim entschieden wurde, ist nichtig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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