Kaiser Ferdinand II. (voller Titel) bestätigt und erneuert auf Bitte von Hans Ulrich von Stotzingen zu Gruol (Gruel), Georg Christof Schad von Mittelbiberach zu Warthausen und Konrad Sigmund von Freyberg von Eisenberg als verordnete Vormünder von Carl Sigmund von Stotzingen, dem einzigen hinterlassenen Sohn des verstorbenen kaiserlichen Reichshofrats Maximilian von Stotzingen, die ihm vorgelegte und inserierte Judenfreiheit von Kaiser Maximilian II. vom 1. Dezember 1570, die zuletzt Kaiser Matthias bestätigt und erneuert hatte. Allen Kurfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen, Prälaten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Vitztumen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Hofgerichten, Landgerichten, westfälischen Gerichten und allen Richtern, Urteilsprechern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Untertanen des Ausstellers und Reiches wird befohlen, die Judenfreiheit von Carl Sigmund von Stotzingen (Maximilian von Stotzingen) unter Androhung der bereits von Kaiser Maximilian II. angekündigten Strafe nicht zu beeinträchtigen.
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Kaiser Ferdinand II. (voller Titel) bestätigt und erneuert auf Bitte von Hans Ulrich von Stotzingen zu Gruol (Gruel), Georg Christof Schad von Mittelbiberach zu Warthausen und Konrad Sigmund von Freyberg von Eisenberg als verordnete Vormünder von Carl Sigmund von Stotzingen, dem einzigen hinterlassenen Sohn des verstorbenen kaiserlichen Reichshofrats Maximilian von Stotzingen, die ihm vorgelegte und inserierte Judenfreiheit von Kaiser Maximilian II. vom 1. Dezember 1570, die zuletzt Kaiser Matthias bestätigt und erneuert hatte. Allen Kurfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen, Prälaten, Grafen, Freiherren, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Vitztumen, Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Hofgerichten, Landgerichten, westfälischen Gerichten und allen Richtern, Urteilsprechern, Räten, Bürgern, Gemeinden und allen anderen Untertanen des Ausstellers und Reiches wird befohlen, die Judenfreiheit von Carl Sigmund von Stotzingen (Maximilian von Stotzingen) unter Androhung der bereits von Kaiser Maximilian II. angekündigten Strafe nicht zu beeinträchtigen.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 829
II Geislingen b 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Geislingen
1620 März 16
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Wien
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Großes Majestätssiegel mit einigen Fehlstellen am rechten Rand.
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Siegel: Großes Majestätssiegel mit einigen Fehlstellen am rechten Rand.
Freyberg, von; Konrad Sigmund, von Eisenberg
Schad von Mittelbiberach; Georg Christof, zu Warthausen
Stotzingen, von; Carl Sigmund
Stotzingen, von; Hans Ulrich, zu Gruol
Stotzingen, von; Maximilian, zu Dotternhausen und Roßwangen
Geislingen BL; Herrschaft; Judenfreiheit
Wien [A]; (Ausstellungsort)
Judenfreiheit
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:48 MESZ
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