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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
1694
Enthält: Am 11. Mai erhielten die Beklagten die Aufforderung, ihre Ansprüche auf die 3 Viertel Broch (Niederwald) schriftlich nachzuweisen und den Sachverhalt zu erklären. Andernfalls würden die Kläger in den Besitz und Nutzung des Grundstücks gesetzt. Die Beklagten wehren sich und berufen sich auf den Grundsatz eines 20- und mehrjährigen Besitzes. Sie wüssten auch nichts von einem Versetzbrief, obwohl der Vater die Versetzung in einem Manuskript erwähnt hatte. Sie bestehen daher auf der ihnen bereits bescheinigten Handhabung und Besitz.