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Der Offizial vidimiert eine Urkunde des Konstanzer Dompropst Konrad von Klingenberg von 1315 September 7, in der er Margaretha von Baldingen und ihren Söhnen die Bezahlung der Gült von 10 Mark auf einen Hof zu Behla bescheinigt und sie fürder jedes Anspruchs ledig erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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