Adamus Rochell, „Ratsbürger“ und Notar in Warburg, und seine Ehefrau Margaretha Dieden leihen von Pater Balthasar Frischen, Propst des Kl. Wormeln, bzw. vom Kloster 110 Rtlr in französischen Drittel- und Zweidrittelstücken insbesondere zur Bezahlung der Heuer, die auf einer von dem Kämmerer Nagell erworbenen halben Hufe Landes haftet und nach Unterübelngönne1) heuerbar ist. Die Summe ist mit jährlich fünf Rtlr. und 18 Groschen zu verzinsen. Die Eheleute setzen dreieinhalb Morgen unterhalb des Desenbergs gelegene Erbländereien, die sie am 2. Oktober 1725 für 115 Rtlr von Johannes Sivers erworben haben, und vier Morgen Erbländereien, die sie am 11. September 1721 für 100 Rtlr von Johannes Lintzen gekauft haben, von denen ein Morgen auf der Pellebreff, anderthalb Morgen bei Bürgermeisterswitwe Schliker [Land]2) hinter der Hüester, anderthalb Morgen auf der Eimeker Mark und anderthalb Morgen im Papenheimer Feld3) liegen, zum Unterpfand.