Erzbischof Burchard von Bremen fordert die Rektoren der Kirchen und Kapellen im Ammerland (per Ammerlandiam) und insbesondere in Rastede unter Berufung auf eine Verfügung des Kardinals Johannes, Bischofs von Tusculum, zum Schutz der Kirchen und ihrer Güter gegen die Zugriffe von Weltlichen und Geistlichen auf, Johannes Slovede und Wolleke von Schepese anzuhalten, dass sie die von ihnen widerrechtlich in Besitz genommenen und unterschlagenen Güter und Einkünfte des Klosters Rasetde unverzüglich zurückerstatten. Den Kirchenräubern und den Kirchspielen, in denen sie leben, werden Bann und Interdikt angedroht. Das Befehlsschreiben des Erzbischofs soll von den Pfarrern öffentlich in ihren Kirchen und Kapellen verkündet werden. 1331 März 16, Bremen
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Erzbischof Burchard von Bremen fordert die Rektoren der Kirchen und Kapellen im Ammerland (per Ammerlandiam) und insbesondere in Rastede unter Berufung auf eine Verfügung des Kardinals Johannes, Bischofs von Tusculum, zum Schutz der Kirchen und ihrer Güter gegen die Zugriffe von Weltlichen und Geistlichen auf, Johannes Slovede und Wolleke von Schepese anzuhalten, dass sie die von ihnen widerrechtlich in Besitz genommenen und unterschlagenen Güter und Einkünfte des Klosters Rasetde unverzüglich zurückerstatten. Den Kirchenräubern und den Kirchspielen, in denen sie leben, werden Bann und Interdikt angedroht. Das Befehlsschreiben des Erzbischofs soll von den Pfarrern öffentlich in ihren Kirchen und Kapellen verkündet werden. 1331 März 16, Bremen
NLA OL, Best. 23, -1 Urk. Nr. 32
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.1 Benediktinerkloster Rastede
- 16.03.1331
Enthält: Ausfertigung, lat.; Pergament, 14 x 39 cm. - Siegel: eingehängte Siegel (2 ?) abgefallen. - Druck: OUB 4, Nr. 67.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ