Georg von Fleckenstein, Freiherr zu Dachstuel, als verordneter und bestätigter Vormund der Brüder Friedrich Casimir, Johann Philipp und Johann Reinhard, Grafen zu Hanau, Rhieneck und Zweibrücken, Herren zu Münzenberg, Lichtenberg und Ochsenstein, Erbmarschälle und Obervögte zu Straßburg, belehnt, nachdem der Großvater seiner Vogtsöhne, Graf Johann Reinhard, anno 1619 Philipp Böcklin von Böcklinsau, nach Aussterben des Mannesstammes der Rebstock die Lehen von der Herrschaft Ochsenstein zu Mannlehen übergeben hatte und Philipp auch vom Vater der Vogtsöhne, dem Grafen Philipp Wolfgang belehnt worden war, denselben erneut mit diesen Lehen, nämlich 14 V Roggengeldes von liegenden Gütern im Dorf Irmstett und beurkundet, dass der Belehnte den Leheneid geschworen hat. S.: der Aussteller Or. Perg. besch. S. Lt. Dorsale waren für die Ausstellung der Urkunde 3 £ 3 ß Taxe, 12 ß Siegelgebühren und 5 ß Schreibkosten zu bezahlen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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