Reglement des schwäbischen Kreises, wie es bei derselben Friedensmilitärverfassung vom 1 1/2 Simplis, wegen Einteilung der Regimenter, wegen des untergestoßenen öttingenschen Dragonerregiments und sonst in ein und dem anderen zu halten ist - fehlt seit 1962

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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