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Strafsache gegen Henrich Bösendorff, Stiefsohn des Bernard Rastrup, Amtmanns zu Borghorst, der in Münster auf der Aegidiistraße wohnt, wegen Totschlags.
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Strafsache gegen Henrich Bösendorff, Stiefsohn des Bernard Rastrup, Amtmanns zu Borghorst, der in Münster auf der Aegidiistraße wohnt, wegen Totschlags.
Enthält: Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Jahre 1604 den Rudolf Mastebruch auf der Rückkehr vom Grevener Markt erstochen zu haben. An der Schlägerei waren beteiligt Herman Daldorff, der Knecht des Angeklagten, Melchior Hanekon und Herman Flöge. Durch Urteil vom 18.7.1605 wird der Angeklagte von der ordinären Strafe absolviert, aber auf 4 Jahre der Stadt verwiesen. Nach altem Gebrauch erklärt der älteste Bottmeister Johan Rogge als pars fisci, dass er es bei dem Urteil bewenden lassen wolle. Der Angeklagte legt Berufung nicht ein, beantragt aber restitutio in integrum, da er minderjährig sei und einen curator ad litem nicht gehabt habe. Der Ratsfiskus erklärt, das sei nicht nötig gewesen: minderjährige würden stets verurteilt und bestraft, ohne daß sie einen curator ad litem hätten. Durch Urteil vom 4.2.1608 wird die restitutio gewährt und der Angeklagte freigesprochen. Es ist unterschrieben von dem auswärtigen Rechtsgelehrten Dr. Johan Reck, Dr. Adam Hüls und Winolt Kyver. Erwähnt werden Schneider Berndt Sickman; Kleinschnitzler Henrich Pessman; Johan von der Fürstenau in Wolbeck; Engelbert Vogell; Herman Stevening; Johan Arndtz; Zimmermann Johan Dannenbrock; Johan Upmeier; Johan Leve; Lukas Bisping; Anton Rick; Schmiedeknecht Wilhelm Bisping: Johan Klocke; Anna Isfort; Gertrud Holtappel; Anna Gerstkampf; M. Berndt Villerfang; M. Christian Beckschröder; Bernard Gerdes; Richter Johan Palthe in Burgsteinfurt; Johan Pustekrei; Notar Albert Mensinck; Dr. Arnold Isfordinck; Henrich Theissinck; Bernard Huge; Wülner Konrad Veltwisch; Henrich Kobbing, Kaplan an Martini, Herman zum Kotten, Schulmeister an Martini, Henrich Weghaus, Herman Kock, Christopffer Nihaus, Bernard Grevinck; Johan Rotman.
Archivale
Verweis: Vgl. Acta judic. 791 sowie 128.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.