Otto Caspar von Romberg, Sohn des Konrad Philipp von Romberg zu Brunighausen, Bladenhorst und Colvenburg, königl. preußischen Geheimen Regierungsrats und Justiz- und Hofgerichtspräsidenten, bekundet, dass Abt Ferdinand nach dem Tod des Vaters seinen-des Ausstellers-Sohn Konrad Stephan von Romberg mit dem Hulsengut zu Castrop bei Holthausen behandigt hat, woran er selbst mit der anderen Hand berechtigt ist. Von dem Gut sind jährlich am 11. November 4 Schilling Werdener Geldes zu zahlen.