Johann von Randeck quittiert Kurfürst Philipp von der Pfalz den Empfang nachgenannter Verschreibungen. Johann wurde von seinem verstorbenen Vetter Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister der Pfalz, in dessen Testament mit 90 Gulden jährlicher Gülte auf dem Zoll zu Boppard, mit 50 Gulden Manngeld auf dem Zoll zu Engers und mit 15 Gulden Gülte von den jungen Boos von Waldeck anfallend bedacht. Kurfürst Philipp von der Pfalz hat als Testamentvollstrecker die entsprechenden Schriftstücke zustellen und überantworten lassen: [1.] zwei Verschreibungen des Bischofs [Johann] von Trier - zu Ehrenbreitstein vom 15.3.1462 und zu Ehrenbreitstein vom 21.2.1463 - über je 30 Gulden auf den Zoll zu Boppard, welche zu Mitfasten fällig werden; [2.] die Verschreibung auf dem Zoll zu Engers, die Johann schon zuvor in seinen Händen hatte; [3.] die Verschreibung von Philipp, Karl, Johannes und Balthasar Boos von Waldeck, Gebrüder, über die 15 Gulden Gülte zu St. Martin [= 11.11.] fällig; [4.] sollte der Pfalzgraf die übrige Verschreibung über 30 Gulden auf den Zoll zu Boppard auch finden, will er diese auch zustellen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...