Caesarius, Sohn des verstorbenen Caesarius von Schalke (Schadelich),
überträgt mit Zustimmung seiner Erben eine Hove in Schalke und sein Haus
(casam) gen. tome Lare aus seinem väterlichen Erbe mit den Leuten und allem
Zubehör der Adelheid, Tochter des Ritters Mauritius von Hergotinchusen,
Dienerin der Äbtissin des Stift-es Essen, für 49 Mark Soester Pfennige. Er
bringt (constituens sibi) zur Auflassung vor der Äbtissin seinen Verwandten
(consanguineum) Heinrich gen. Dukere, seinen Oheim (patruum) Heinrich von
Schalke, seine Brüder Gerh-ard und Rutger und Arnold von Hege als Bürgen bei
und gelobt Währschaft. - Es siegelt wegen Siegelkarenz des Ausstellers
Heinr-ich gen. Dukere, Ritter. Actum et datum a.d. 1316, in die beate
Margarete virginis.