Rudolf, Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) und Herzog zu Franken (francken), trifft in der Auseinandersetzung zwischen Dietz von Thüngen (Tüngen) und Wilhelm von Mergentheim genannt Sützel, der dem A. in dieser Angelegenheit eine Appellation vorlegt, eine Entscheidung, wobei Kaspar von Manheim (Manheim) als Anwalt erwähnt wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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