Philipp von Rheinberg bekundet, daß Adolf Graf zu Nassau ihn, laut inseriertem Lehnsbrief, zu Erblehen belehnt hat mit einer Hälfte der Güter zu Mosbach und in dem Gericht, die + Philipp von Liebenstein (Leben-), laut Urkunden von des Grafen Voreltern und + Vater hatte, die vorher Herrn Brun von Scharfenstein, Domkustos zu Mainz, gewesen. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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