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Das Konstanzer Hofgericht verwirft die Gerichtsentscheidung von 1626 Dezember 10 und spricht dem Spital in Waldshut das Anrecht auf den geforderten Bodenzins zu.
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Das Konstanzer Hofgericht verwirft die Gerichtsentscheidung von 1626 Dezember 10 und spricht dem Spital in Waldshut das Anrecht auf den geforderten Bodenzins zu.