Hagenhausen. Dem hinter das Klosteramt Gnadenberg gehörigen Müller Conrad Kreutzer allda wird, weil er sich unterfangen, seine Mühle, Wohnhaus und Stallung eigenmächtig um einen Gaden höher zu bauen, die baumandatsmäßige Strafe sowohl für seine Person als für die adhibierten (beauftragten) Mauer- und Zimmerleute zu bezahlen auferlegt, auch in dessen Verweigerung der Wald gesperrt. Dagegen die kurfürstliche Regierung zu Amberg sich beschwert, auf die diesseits dagegen gemachte Remonstration (Gegenvorstellung) aber der Müller am Ende 30 fl. für (zur) Strafe erlegt hat. Hierbei ist auch eine Nachricht zu finden, dass gedachter Müller, weil er schon einmal mit einem anderen Haus dergleichen Frevel begangen, um 18 fl. bestraft worden sei.

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Staatsarchiv Nürnberg