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Cuntz Herkopf der Alte und Elß, seine eheliche Hausfrau, seßhaft zu Kembach, haben mit Einwilligung des Lehnsherrn, Ludwig von Manßbach, Propst zu Holzkirchen, ein Gut zu Kembach gekauft, das einerseits an Hans Irmuth, andererseits an Peter Schlöser anstößt, dem Propst jährlich mit 2 Simmer Getreide, worauf vor Jahren Cuntz Guntzel zu Kembach und Margareth, seine eheliche Hausfrau, den Erben der verstorbenen Jungfrau Margarethe Jarßdorfferyn durch Inhaberbrief für 60 fl. rh. in Gold Frankfurter Währung einen Jahreszins von 3 fl verkauft haben. Diese 3 fl. verpflichten sie sich, der Stiftung und Pfarrkirche zu Wertheim, die nunmehr den Zins für ein Anniversar der Jarßdorfferin anzusprechen hat, jährlich in der Woche nach Martini kostenlos nach Wertheim zu zahlen. Bei Säumigkeit in der Zahlung kann die Kirche auf ihren Schaden ein Darlehen aufnehmen. Der Zins ist je auf Martini bei zweimonatlicher Kündigung mit der Kaufsumme rückkäuflich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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