Bürgermeister und Rat der Stadt Luckau bekunden, dass sie gemeinsam mit den Schöffen die vier Gewandschneidermeister der Stadt mit Reinecke Zimmermann, Verweser der Walkmühle im Dorf Gehren, wegen strittiger Rechte um die Mühle verglichen und sie zur Einhaltung der in einer transsumierten Urkunde der Gewandschneider enthaltenen Festlegung, wonach den Gewandschneidern die eine Hälfte und Zimmermann die andere gehört, verpflichtet haben.