Es wird bekundet, dass Kurfürst Philipp von der Pfalz zum heutigen Tag die Brüder Erpf und Swicker von Venningen und Jörg von Falkenstein persönlich wegen ihrer Irrungen verhört hat. Diese bestehen in wechselseitigen Klagen und Forderungen über Erbteilung, Bezahlung, Zugeld, Aufhebung (uffhabe) und Erstattung. Im Verhör ist befunden worden, dass die Umsetzung nicht allen Parteien genügt (der verzug allen teyln nit fromen mag) und die Verwandten beider Seiten Zweifel an der rechtmäßigen Zustellung des väterlichen und mütterlichen Erbes geäußert haben. Der pfalzgräfliche Hofmeister Hermann Boos von Waldeck, der Marschall Hans von Trotha, Ritter, und andere Räte haben zwischen den Parteien und den anwesenden Brüdern und Geschwiegern beredet ¿ auch Heinz Schilling, Vogt zu Vaihingen, ihr aller Schwager, will nunmehr darin beteiligt sein, nachdem er vorerst zum heutigen Tag abgeschrieben hatte ¿, dass ein Austrag vor einem vom Pfalzgrafen verodneten Obmann stattfinden soll, zu dem jeder der vier Erben einen Zusatz stellen soll. Dabei soll alles an teilbarer Erbmasse und zu bezahlenden Schulden offengelegt werden. Die Parteien haben dem Austrag und der Annahme der Grundteilung unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel zugestimmt. Dem Jörg von Falkenstein soll der Austrag an seiner Verschreibung unschädlich sein. Der Tag ist für den 05.02.1500 (uff mitwoch sannd Agatha tag) zu Bruchsal (Brussel) anberaumt.