Anspruch auf ein Gut samt Zubehör in Breitbach, das einst dem Engelbert Sevenich gehörte. Engelbert hatte aus erster Ehe mit Stingen von Grafschaft eine Tochter namens Windelgen, die Nonne in St. Apern in Köln wurde. Seine zweite Frau, Deutgen von der Mar, heiratete nach seinem Tode Johann Flatten, der Windelgen Sevenich als Erbin akzeptierte und ihr Erbe der Äbtissin und dem Konvent von St. Apern abkaufte. Durch Verkauf gelangte das umstrittene Gut über das Ehepaar von Wirdt an Anna und Walter Kessel, schließlich an die Besitzer zum Zeitpunkt der RKG-Appellation, Franz und Elisabeth von Hasselt. Die Appellaten übergehen das Erbrecht Windelgens, sehen Deutgen von der Mar als Leibzüchterin und betrachten die Güter als nach ihrem Tod an die Familie Sevenich zurückgefallen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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