Bischof Johann zu Freising entscheidet als erwählter Schiedsrichter in dem Streit zwischen Ludwig Gyesser, Bürger zu München, u. Peter Grewlich, genannt Singer, wegen des freisingischen Turhut-Amtes. Letzeres wird Gyesser zuerkannt, während der genannte Singer mit 2 fl. rh. entschädigt wird und die bereits empfangenen Einnahmen aus diesem Amt behalten soll; S: Bischof Johann zu Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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