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Testament des hochf. Münst. Rats und Referendars Dr. jur. Johan Heinrich Bünichman vom 25. Oktober 1720, verkündet am 28. März 1721.
Enthält: Als Erbin wird eingesetzt seine Frau Maria Klara Bernardine Holland. Vermächtnisse erhalten sein Bruder Dr. Bernhard Franz Adolf Bünichman, hochf. Münst. Rat und Referendar, und seine Schwester, Witwe Dr. med. Schütte, geb. Maria Katharina Gertrud B. Nach dem Tode seiner Frauen sollen die den weltlichen Stand amplektierenden Söhne seines Bruders sein in der Münsterischen Landschaft haftendes Kapital von 1250 Th., sein Haus auf der Rothenburg und seinen vorm Tor an der Aa liegenden Garten erhalten; sind solche Söhne nicht da, so sollen die Kinder seiner Schwester: Johan Bernard Anton und Maria Gertrud Ursula Schütte das Haus und den Garten erhalten. Ferner erhält ein Vermächtnis sein Vetter Kammersekretär Steverman. Zeugen: Christoph Bernard Velwisch, Johan Silling. Siegel des Testators und der Zeugen.