Anna Schäblin von Wolfschlugen reversiert den Seelmeisterinnen von Kloster Kirchheim über den ihr als Erblehen verliehenen Hof zu Wolfschlugen, von dem sie jährlich 5 Scheffel Roggen, 3 Scheffel Hafer (Grötzinger Maß) und 1 Fastnachtshuhn zu reichen hat. Die Gült wird von den Seelmeisterinnen abgeholt. In Veränderungsfällen sind 2 lb h Weglösin, bei Erbfällen kein Handlohn zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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