Dietrich, Propst der Xantener Kirche und Kölner Archidiakon, Reiner, Dekan, Hermann, Portar, und das ganze Kapitel der Xantener Kirche bekunden: Die Priester der Kapelle St. Gereon in der Stadt Xanten haben, weil sie kein ausreichendes Einkommen hatten, öfters dieselbe wie ein Hüttlein im Gurkenfeld ohne Messfeier verlassen. Daher inkorporieren sie, die Aussteller, jetzt einmütig das Amt bzw. die Präbende gen. dormpterampt, das nach Resignation des Andreas, Sohnes des Egidius und der Lumudis gen. de Cimiterio, vakant ist und seit alters vom Portar zu übertragen ist, der Kapelle St. Gereon. Der Inhaber des Offiziums Rottum (Rutheim), der bisher die Kapelle zu übertragen pflegte, wird sie künftig nicht mehr übertragen, sondern der Pastor Hermann, solange er lebt, auch wenn er die Portarie resigniert, und nach Hermanns Tod der nachfolgende bzw. zeitige Portar. Dem Portar allein stehen allzeit Ein- und Absetzung und Korrektion des Kapellenpriesters zu. Dieser hat die Obliegenheiten des durmpteramts zu erfüllen. Er muss an allen Tagen der Hauptmesse und den Vespern beiwohnen und den Chor aufsuchen; hierin unterliegt er der Korrektion durch den Portar. Datum feria tercia post festum beati Seruatii episcopi 1281. file://fn@01

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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