Erzbischof Friedrich von Köln bekundet, ein gewisser getreuer Mann namens Elikin, der frei war, habe im Beisein und mit Zustimmung seines Vaters, seiner Söhne [an dieser Stelle Loch im Pergament], seiner Verwandten und Freunde sich und seine Äcker, die beim Dorf (villa) Wettmarsen [östlich von Eisborn] (Wetmeresledde) liegen, St. Peter [d.h. dem Erzbistum Köln] zu eigen gegeben. Das geschieht unter der Bedingung, daß er dafür als Ministeriale gelten soll. Aus der Hand des Erzbischofs erhält er diesen Besitz als Lehen. Elikin und seine Nachkommen sollen in diesem Rechtsverhältnis verbleiben, ohne daß eine Ablösung erfolgen kann. Er hat jedoch als Zehnten jährlich zwei Schillinge zu bezahlen. Der Erzbischof stellt diesen Vertrag unter den Bann von St. Peter und von sich und kündigt sein Siegel an. Zeugen: Othelricus, Propst, Theodericus, Gvigmodus, Wiricus, Arnoldus, Theotmarus de Pathberch [von Padberg], Hermannus und sein Sohn Gerhardus. Alchmarus Vogt, Tiemo, Schulte, und sein Bruder Regenbodo, Benno und sein Sohn Theodericus. Geschehen zu Soest (Susati) 1119.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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