Papst Bonifaz [VIII.] beauftragt den Bischof von Regensburg, die dem Kloster Mallersdorf geraubten oder zerstückelten Güter ins Eigentum des Klosters zurückzuleiten. Er erteilt zudem das Recht zur Exkommunikation von Widersachern und widerspenstigen Zeugen unter Ausschluss der Berufung.