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Klage (vor dem Stadtrichter) des Kramers Hinrik van Ludinckhusen ./. Den Kramer Johan Leuterman (Louterman). Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen Beleidigung. Der Beklagte hat erzählt, der Kläger habe ihm seinen Kram gestohlen. Als Zeugen werden vernommen i.J. 1546 Merten van Buldern und Johan Kreveth gen. Blome. Der Beklagte wird verurteilt, 100 Goldgulden an den Kläger zu zahlen. Er legt Berufung ein.

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Stadtarchiv Münster
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